Gebäudeenergiegesetz

Was Eigentümer beim Verkauf und Vermietung beachten müssen

Unser Ratgeber

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Pflichten rund um den Energieausweis, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und die Folgen des GEG. So können Sie rechtssicher verkaufen oder vermieten – ohne böse Überraschungen.

Grundlegendes zum GEG: 

Allgemeine Informationen

Überblick zu GEG & Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst die bisherigen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen und legt verbindliche Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden fest. Ein zentrales Instrument zur Umsetzung des GEG ist der Energieausweis, der Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt. Er dient Eigentümern, Mietern und Käufern als Orientierungshilfe und zeigt den Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch sowie mögliche Einsparpotenziale auf. So schafft das GEG Transparenz und fördert energieeffizientes Bauen und Modernisieren.

Das bedeutet kein Verkauf oder Vermietung von Immobilien ohne Energieausweis. Er gibt Käufern bzw. Mietern transparent Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes. So kann beispielsweise ein Vermieter anhand des Energieausweises erkennen, ob seine Wohnung energetisch effizient ist und welche Heizkosten auf ihn als Mieter zukommen. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses dient der Ausweis als Entscheidungshilfe für Interessenten und zeigt gleichzeitig Modernisierungspotenziale, die den Wert der Immobilie steigern können. Der Energieausweis schafft somit Transparenz, fördert informierte Entscheidungen und ist rechtlich verpflichtend.

Was Sie wissen müssen

Pflicht: Energieausweis bei Verkauf & Vermietung

Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch beim Vertragsabschluss ist eine Kopie zu übergeben.

Bedarfsausweis – Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und eignet sich besonders für bestehende Gebäude mit Heizhistorie. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf und ist Pflicht bei Neubauten, umfassenden Sanierungen oder bestimmten Altbauten. In der Regel sind beide Ausweise 10 Jahre gültig. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen qualifizierte Energieberater, die den passenden Ausweis für Ihr Gebäude erstellen.

  • Energetische Transparenz schafft Vertrauen

  • Marktvergleich wird einfacher

  • Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen

 

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen qualifizierte Energieberater, die den passenden Ausweis für Ihr Gebäude erstellen.

Energieausweise Vor- und Nachteile

Mit oder ohne Energieausweis: Rechtssicherheit und Mehrwert im Vergleich

Ein professionell erstellter Energieausweis schützt Eigentümer vor rechtlichen Risiken und steigert gleichzeitig die Attraktivität, Vergleichbarkeit und Wertpotenziale der Immobilie.

Kriterium Risiko ohne korrekten Energieausweis Vorteile mit korrekt ausgefülltem Energieausweis
Rechtssicherheit
Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro
Rechtlich abgesichert als Eigentümer
Attraktivität
Geringes Interesse von Käufern/Mietern
Höhere Attraktivität für Käufer und Mieter
Markttransparenz
Vergleichbarkeit eingeschränkt
Transparente Vergleichbarkeit auf dem Markt
Sanierung & Wertsteigerung
Keine Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten
Hinweise auf Sanierungspotenziale und Wertsteigerung

Welche Regeln gelten?

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Nach § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter die Art des Energieausweises (Verbrauch oder Bedarf), den Endenergiekennwert (z. B. kWh/m²a), den Hauptenergieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes sowie die Energieeffizienzklasse. 

 

Wir achten darauf, dass Ihre Immobilienanzeigen vollständig, korrekt und rechtssicher erstellt werden.

  • Art des Energieausweises (Verbrauch oder Bedarf)
  • Endenergiekennwert (z. B. kWh/m²a)
  • Hauptenergieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

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Kosten & Erstellung des Energieausweises

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Ausweisart und Gebäudegröße.

 

  • Verbrauchsausweis: oft günstiger

  • Bedarfsausweis: aufwendigere Berechnung, daher teurer.

 

Wir vermitteln professionell ausgebildete Energieberater – egal ob für wohnwirtschaftliche Gebäude oder gewerbliche Flächen. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.

Energieausweise nach Recht und Gesetz

Ausnahmen & Sonderfälle

Ein Energieausweis ist immer verpflichtend, wenn keine gesetzlich geregelte Ausnahme vorliegt.

Ein Energieausweis ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht mehrere Ausnahmen vor. So sind kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche von der Pflicht ausgenommen, ebenso denkmalgeschützte Immobilien, bei denen energetische Anforderungen die historische Bausubstanz beeinträchtigen würden. Auch Gebäude ohne klassische Heizung oder Klimatisierung sowie Immobilien, die nur sehr selten oder saisonal genutzt werden (z. B. Ferienhäuser mit kurzer Nutzung), brauchen in der Regel keinen Energieausweis. Darüber hinaus können bestimmte Betriebs‑ und Sondergebäude, die nicht dem regulären beheizten Wohn- oder Gewerbebetrieb dienen, von der Pflicht befreit sein. Im Einzelfall prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine dieser Ausnahmen auf Ihre Immobilie zutrifft.

Ein Energieausweis ist nicht immer notwendig:

 

  • Kleine Gebäude unter 50 m²

  • Denkmalgeschützte Immobilien

  • Gebäude ohne klassische Heizung/Kühlung

  • Ferienhäuser mit sehr kurzer Nutzung

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Gerne vermitteln wir den Kontakt zu einem professionell ausgebildeten Energieberater.

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